¡12 Monate mehr dank der verlängerten Garantie!
Möchtest du die Standardgarantie für dein nächstes Fahrrad um 12 zusätzliche Monate verlängern? Schließe die Verlängerte Garantie zu minimalen Kosten ab und halte dein Fahrrad 24 Monate lang sicher.
Bedingungen der Garantie (Standard und verlängert)
Alle Fahrräder verlassen unsere Einrichtungen nach einer vollständigen Überprüfung. Während dieses Prüfprozesses ersetzen wir alle verschlissenen Teile, sofern das Fahrrad es benötigt. Zusätzlich führen wir eine komplette Schmierung und Einstellung durch, bevor wir es zum Verkauf anbieten, damit unsere Kunden das Produkt unter besten Bedingungen genießen können.
Tuvalum bietet allen Kunden eine Garantie gemäß der geltenden Gesetzgebung zu den für Gebrauchtwaren festgelegten Bedingungen für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Lieferung des Fahrrads sowie eine Garantie gemäß der geltenden Gesetzgebung zu den für Neuwaren festgelegten Bedingungen für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Lieferung des Fahrrads. Komponenten wie Federgabeln, Stoßdämpfer und Teleskopsattelstützen haben eine reduzierte Garantie von 6 Monaten, abhängig davon, dass die vom Hersteller vorgeschriebene regelmäßige Wartung in diesem Zeitraum durchgeführt wird. Die Garantie ist ungültig, wenn Fehler oder Schäden am Fahrrad auf unsachgemäße Nutzung, Stöße oder Stürze oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind. Die Garantie ist nicht übertragbar und deckt ausschließlich den Käufer des Produkts bei Tuvalum ab. Die Garantie umfasst die kostenlose Reparatur jeglicher Störung, Defekts oder defekter Komponenten, sofern diese Mängel nicht aus den oben genannten Umständen resultieren. Das im Rahmen der Garantie zu ersetzende Material wird nach Möglichkeit durch identisches oder gleichwertiges Material eines anderen Herstellers ersetzt. Tuvalum Sports S.L behält sich das Recht vor, Material einer niedrigeren Kategorie zu verbauen, wenn dieses aus dem Sortiment genommen wurde, nicht auf Lager ist oder bei den üblichen Händlern ausverkauft ist. Nicht von der Garantie abgedeckt sind Lackfehler oder -spuren sowie der Austausch von Verschleißteilen wie Bremsbelägen, Reifen, Ketten, Kettenblättern, Ritzeln, Speichen, Zentrierungen der Räder und Lager, unter anderem.
Tuvalum Sports S.L erstattet keine Garantie für eine Reparatur, die außerhalb ihrer Einrichtungen durchgeführt wurde, es sei denn, diese wurde zuvor vom Unternehmen genehmigt. Ebenso übernimmt das Unternehmen keine Garantie, wenn ein Fahrrad von einer externen Werkstatt vor der Überprüfung durch Tuvalum Sports S.L (oder die mit vorheriger und entsprechender Genehmigung von Tuvalum beauftragte Werkstatt) zerlegt oder manipuliert wurde, da die Ursache der Beanstandung dann nicht mehr nachvollziehbar ist.
Tuvalum Sports S.L bietet dem Kunden die Möglichkeit, eine Garantieverlängerung für einen zusätzlichen Zeitraum von 1 Jahr abzuschließen. Im Falle von Elektrofahrrädern ist diese Verlängerung auf 4.000 Kilometer ab Lieferung des Fahrrads in Bezug auf Motor und Batterie begrenzt. Das heißt, die Garantieverlängerung gilt für die übrigen Komponenten gemäß den oben genannten Bedingungen.
Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Garantie werden über die Vertriebsabteilung oder den Kundenservice abgewickelt, die unsere Kunden ausführlich über das weitere Vorgehen zur Abwicklung informieren.
Tuvalum Sports S.L verpflichtet sich in jedem Fall, die beste Lösung für alle Kunden zu finden, auch wenn das Produkt außerhalb der Garantiezeit liegt.
Tuvalum-Garantietabelle
¡1 Jahr verlängerte Garantie!